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Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Pressemitteilung vom 17. März 2020 hatten wir auf die Corona-bedingt veränderten Servicezeiten der Neuruppiner Stadtverwaltung hingewiesen. Zum Schutz der Bürger*innen und der Mitarbeiter*innen sollen Behördengänge auf ein Minimum reduziert werden. Persönliche Gespräche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung innerhalb der verkürzten Servicezeiten (Di 7.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr; Do 8.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr) möglich.

Auch eine neue Regelung des Innenministerium zielt darauf ab, den Besuch im Bürgerbüro in Melde- und Ausweisangelegenheiten zurzeit entbehrlich zu machen:

Das Brandenburger Ministerium des Innern und für Kommunales hat am 17.03.2020 unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Lage und der damit verbundenen Einschränkungen im öffentlichen Leben die Bürgerpflichten zu An- und Abmeldungen bzw. Beantragungen von neuen Personaldokumenten gelockert.

Grundsätzlich ist es bis vorerst zum 19.04.2020 nicht mehr erforderlich, sich im Falle eines Umzugs von, nach oder innerhalb Neuruppins an- oder abzumelden. Die eigentlich bestehende Regelung, dass dies innerhalb von zwei Wochen geschehen muss, entfällt. Die An-, Ab- oder Ummeldung kann nach dem 19.04.2020 nachgeholt werden.

Der Besitz von abgelaufenen Personaldokumenten (Personalausweis, Reisepass) wird bis mind. 19.04.2020 nicht als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Das heißt, auch die Beantragung dieser Dokumente stellt keinen zwingenden Grund mehr dar, das Bürgerbüro aufzusuchen. Neue Personaldokumente können nach dem 19.04.2020 beantragt werden.

Schon im Voraus vielen Dank für die Veröffentlichung!

Freundliche Grüße
i.A.

Michaela Ott
Referentin des Bürgermeisters/Öffentlichkeitsarbeit

Fontanestadt Neuruppin
Karl-Liebknecht-Str. 33/34
16816 Neuruppin

Tel.: 03391 - 355 186
Fax: 03391 - 355 122
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